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Jedermann-Zeitfahren am 26. Mai 2012: Feuchtwangen
RÜcktritsregelung
Eine Startgelderstattung bei Stornierung ist bis zum 1. Mai 2012 zu 50% der Meldegebühr, bis zum
18. Mai 2012 bis zu 20% der Meldegebühr, möglich. Ein späterer Rücktritt ist nicht möglich.
Bei Ausfall oder Abbruch des Radrennens auf behördliche Anweisung oder Entscheidung des Veranstalters, z.B. Polizeianordnung unmittelbar vor oder während des Rennens oder beispielsweise wegen eines Verkehrsunfalls, sowie bei Abbruch des Rennens wegen eines Unwetters (orkanähnlicher Sturm, heftiges Gewitter, unbefahrbare Straße wegen Hagel - jeweils mit Gefährdung der Teilnehmer) wird kein Startgeld erstattet.
Hier können Sie sich direkt zum Rennen anmelden!
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