Jedermann-Zeitfahren am 26. Mai 2012: Feuchtwangen
Haftung
Jeder Teilnehmer hat seine gesundheitliche Voraussetzung für die Rennteilnahme selbst oder ggf. durch entsprechende Arztkonsultationen auf eigene Kosten und Veranlassung zu prüfen.
Jeder Teilnehmer hat mit Beginn des Rennens eine eigene Privathaftpflichtversicherung. Es handelt sich um eine Sportveranstaltung, die mit den sporttypischen Gefahren für Leben, Körper und Gesundheit verbunden ist. Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung für Schäden aller Art, soweit diese nicht durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz verursacht wurden.
Für Ansprüche der Teilnehmer, soweit diese nicht auf Vorsatz des Veranstalters zurückzuführen sind, wird eine einjährige Verjährungsfrist vereinbart.
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